Allgemeine Geschäftsbedingungen für Waldhufenhaus“ in Reinhardtsdorf-Schöna

§1 Abschluss des Vertrages

a) Der Beherbergungsvertrag zwischen Gast und dem „Waldhufenhaus“ gilt mit der Anmeldung des Gastes bei der Verwaltung (in der Regel Brinkel & Brinkel GbR als Inhaber) des „Waldhufenhauses“ und der Buchungsbestätigung in Textform als verbindlich geschlossen. Beides kann auch auf elektronischen Weg via E-Mail oder Fax sowie mit einem Buchungssystem erfolgen.

b) Wird von der Verwaltung eine Anzahlung oder Vorauszahlung erbeten und diese nicht innerhalb der vereinbarten Frist gezahlt, so ist die Reservierungszusage gegenstandslos.

c) Weicht die Bestätigung von der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an welches das „Waldhufenhaus“ 3 Tage gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn innerhalb dieser Frist die Annahme erklärt wird.

§2 An- und Abreise

Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen ist der Hausbezug ab 16:00 des Anreisetages möglich und die Hausübergabe muss bis 10:00 des Abreisetages erfolgen. Hiervon abweichende Zeiten bedürfen der vorherigen Absprache mit der Verwaltung.

§3 Leistungen

a) Der vertragliche Leistungsumfang des „Waldhufenhauses“ ergibt sich aus den Prospektangaben oder den getroffenen Vereinbarungen sowie diesen allgemeinen Vertragsbedingungen.

b) Alle Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Im Fall einer Änderung ist das „Waldhufenhaus“ berechtigt, den Buchungspreis in dem Umfang zu erhöhen, wie sich die Änderung verhältnismäßig auf das Ferienhausentgelt auswirkt.

§4 Zahlung

a) Vorbehaltlich gesonderter Absprachen muss 50% des Entgeltes für die Ferienwohnung innerhalb von 1. Woche nach verbindlicher Buchung auf dem Konto des Verwalters sein, der Rest 14 Tage vor Anreise. Sollte das Entgelt nicht zur Fälligkeit auf dem Konto gutgeschrieben sein, so kann das „Waldhufenhaus“ auf Kosten des Interessenten zurücktreten.

b) Bricht ein Gast seinen Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er gleichwohl zur Zahlung des gebuchten Aufenthaltes verpflichtet.

c) „Waldhufenhaus“ kann die Überlassung des Ferienhauses von einer Sicherheitsleistung abhängig machen. Macht das Waldhufenhaus hiervon Gebrauch, wird dies den Gästen beim Buchungsverfahren mitgeteilt. Sie beträgt 200,- EURO. Die Kaution ist dann bei Bezug des Hauses vor Ort in bar zu hinterlegen. Bis zur Zahlung der Kaution kann „Waldhufenhaus“ den Zugang zum Ferienhaus verweigern. Bei durch den Gast verursachten Schäden im oder am Ferienhaus kann die Höhe des Schadens mit der Kaution verrechnen. Das gleiche gilt für Schäden an gemieteten Fahrrädern und nicht abgerechneten sonstigen Kosten.

§5 Pflichten, Haftung

a) Der Gast oder Veranstalter haftet dem „Waldhufenhaus“ für die von ihm oder seinen Gästen verursachten Schäden.

b) Das „Waldhufenhaus“ haftet nicht für im „Waldhufenhaus“ verlorengegangenes Bargeld oder Wertsachen.

c) Die beim Ferienhaus angegebene Personenzahl darf nicht überschritten werden. Überzählige Personen können zurückgewiesen werden. Im übrigen bleibt es vorbehalten, ein zusätzliches Nutzungsentgelt für die überzähligen Personen zu erheben.

d) Bei schuldhafter Verursachung von Schäden am Haus oder Grundstück kann „Waldhufenhaus“ Schadensersatz verlangen

e) Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet.

§6 Rücktritt durch den Gast, Umbuchungen, Ersatzpersonen

a) Vorrangig gelten die Bedingungen des genutzten Buchungsverfahrens.

b) Bei direkter Buchung gilt: Der Gast kann jederzeit vor dem Einzug vom Vertrag zurücktreten. Entscheidend ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung. Bei Rücktritt vom Vertrag oder Nichtanreise, kann „Waldhufenhaus“ Ersatz für Vorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Dabei werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen oder eine anderweitige Verwendung des Ferienhauses berücksichtigt. Nach Wahl wird der Ersatzanspruch konkret oder pauschal, aufgerundet auf volle EURO, wie folgt berechnet:

– bis 60 Tage vor Mietbeginn: 30% des Endpreises, mindestens EURO 50,-

– bis 30 Tage vor Mietbeginn: 50% des Endpreises

– bis 07 Tage vor Mietbeginn: 80% des Endpreises

c) Bis zum Einzug kann bestimmt werden, dass ein Dritter anstelle des Gastes in den Vertrag eintritt. Dem Eintritt kann „Waldhufenhaus“ widersprechen, wenn Gründe in der Person des Dritten einem Eintritt entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haftet der Gast mit ihm als Gesamtschuldner für das Entgelt und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

§7 Rücktritt und Kündigung durch „Waldhufenhaus“

Vor oder während des Aufenthaltes im Ferienhaus kann „Waldhufenhaus“ ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten bzw. ihn kündigen, wenn ein Gast und/oder ein Mitreisender erheblich gegen Pflichten aus dem Vertrag verstoßen, hierunter zählt auch, wenn Zahlungen nicht fristgemäß erbracht wird.

§8 Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird der Aufenthalt infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können beide Vertragsteile den Vertrag kündigen. Wird gekündigt, kann „Waldhufenhaus“ für die bereits erbrachten oder zur Beendigung des Aufenthalts noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

§9 Haftungsbeschränkung

Die vertragliche Haftung ist auf das Ferienhausentgelt beschränkt, soweit der Schaden von „Waldhufenhaus“ weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist. Dies gilt nicht für Körperschäden. Für alle Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen und nicht Körperschaden sind, haften wir bis zu einem Betrag von EURO 50,00. Übersteigt das Ferienhausentgelt diese Summe, ist die Haftung auf das doppelte Entgelt beschränkt. Die Haftungssummen gelten je Gast. Etwaige höhere Summen müssen nachweisbar sein.

§10 Aufrechnung und Zurückbehaltung

Gegen Zahlungsansprüche von „Waldhufenhaus“ kann nicht aufrgechnet werden, es sei denn, die Forderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Gleiches gilt für ein etwaiges Zurückbehaltungsrecht.

§11 Ausschluss und Verfall von Ansprüchen

Etwaige oder behauptete Ansprüche sind innerhalb eines Monats nach Reiseende schriftlich an die Verwaltung zu richten. Ansprüche verfallen 6 Monate nach Vertragsende. Der Verfall ist nach der Geltendmachung der Ansprüche gehemmt, bis sie schriftlich zurückgewiesen sind.

§12 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

§13 Externe Links

Externe Links verweisen in unserem Angebot „Links“ auf fremde Inhalte, auf welche das „Waldhufenhaus“ keinen Einfluss hat, da die Eingabe der Verlinkung in unsere Datenbank unter einmaliger Kontrolle zum Zeitpunkt der Angebotsaufgabe erfolgte und eine regelmäßige Kontrolle der fremden Inhalte aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist.

§14 Internet

a) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen und zur Abwicklung des mit ihm abgeschlossenen Beherberungsvertrages Daten über seine Person gespeichert werden.

b) Dem Gast sind alle im Zusammenhang mit der Datenübermittlung im Internet bestehenden Risiken bekannt. Er nimmt diese im Zuge der Abwicklung dieses Vertrages in Kauf und verzichtet auf hieraus folgenden eventuellen Haftungsansprüchen gegenüber dem „Waldhufenhaus“ und der Verwaltung.

Der Gast erklärt sich mit der Durchführung von automatisierten Virenschutzmaßnahmen und der Herauslösung virenbefallener Daten aus dem Datenverkehr einverstanden.

c) Die Bestandsdaten können gespeichert werden, soweit dies zur Bearbeitung von Beschwerden oder aus sonstigen Gründen der ordentlichen Vertragsabwicklung erforderlich ist. Im übrigen darf die Löschung der Verbindungs- und Bestandsdaten unterbleiben, soweit die Verfolgung von Ansprüchen dies erfordert.

§15 Gerichtsstand

Für diesen Vertrag und dessen Durchführung gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, der Gerichtsstand bemisst sich nach dem Sitz der Verwaltung des „Waldhufenhauses”.

Dresden, den 06.März 2023