Allgemeine Geschäftsbedingungen für „Waldhufenhaus“ in Reinhardtsdorf-Schöna
§1 Abschluss des Vertrages
a) Der Beherbergungsvertrag zwischen Gast und dem Waldhufenhaus gilt mit der Anmeldung des Gastes bei der Verwaltungsgesellschaft Brinkel & Brinkel GbR des Waldhufenhauses (Sitz Dresden, Schönbergstraße 61, 01239 Dresden) und der Buchungsbestätigung in Textform als verbindlich geschlossen. Beides kann auch auf elektronischen Weg via E-Mail oder Nachrichtenservice des Buchungssystems erfolgen.
b) Wird von der Verwaltung eine Anzahlung oder Vorauszahlung erbeten und diese nicht innerhalb der vereinbarten Frist gezahlt, so ist die Reservierungszusage gegenstandslos.
c) Weicht die Bestätigung von der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an welches das Waldhufenhaus 3 Tage gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn innerhalb dieser Frist die Annahme erklärt wird.
§2 An- und Abreise
Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen ist der Hausbezug ab 16:00 des Anreisetages möglich und die Hausübergabe muss bis 10:00 des Abreisetages erfolgen. Hiervon abweichende Zeiten bedürfen der vorherigen einvernehmlichen Absprache mit der Verwaltungsgesellschaft.
§3 Leistungen
a) Der vertragliche Leistungsumfang des Waldhufenhauses ergibt sich aus den Prospektangaben oder den getroffenen Vereinbarungen sowie diesen allgemeinen Vertragsbedingungen.
b) Alle Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Im Fall einer Änderung ist das Waldhufenhaus berechtigt, den Buchungspreis in dem Umfang zu erhöhen, wie sich die Änderung verhältnismäßig auf das Ferienhausentgelt auswirkt.
§4 Zahlung
a) Vorbehaltlich gesonderter Absprachen muss 50% des Entgeltes für die Ferienwohnung innerhalb von 1. Woche nach verbindlicher Buchung auf dem Konto der Verwaltungsgesellschaft sein, der Rest 14 Tage vor Anreise. Sollte das Entgelt nicht zur Fälligkeit auf dem Konto gutgeschrieben sein, so kann das Waldhufenhaus auf Kosten des Interessenten zurücktreten.
b) Bricht ein Gast seinen Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er gleichwohl zur Zahlung des gebuchten Aufenthaltes verpflichtet.
c) Waldhufenhaus kann die Überlassung des Ferienhauses von einer Sicherheitsleistung abhängig machen. Macht das Waldhufenhaus hiervon Gebrauch, wird dies den Gästen beim Buchungsverfahren mitgeteilt. Sie beträgt 200,- EURO. Die Kaution ist dann bei Bezug des Hauses vor Ort in bar zu hinterlegen. Bis zur Zahlung der Kaution kann Waldhufenhaus den Zugang zum Ferienhaus verweigern. Bei durch den Gast verursachten Schäden im oder am Ferienhaus kann die Höhe des Schadens mit der Kaution verrechnen. Das gleiche gilt für Schäden an gemieteten Fahrrädern und nicht abgerechneten sonstigen Kosten.
§5 Pflichten, Haftung
a) Der Gast oder Veranstalter haftet dem Waldhufenhaus für die von ihm oder seinen Gästen verursachten Schäden.
b) Das Waldhufenhaus haftet nicht für im Waldhufenhaus verlorengegangenes Bargeld oder Wertsachen.
c) Die beim Ferienhaus angegebene Personenzahl darf nicht überschritten werden. Überzählige Personen können zurückgewiesen werden. Im übrigen bleibt es vorbehalten, ein zusätzliches Nutzungsentgelt für die überzähligen Personen zu erheben.
d) Bei schuldhafter Verursachung von Schäden am Haus oder Grundstück kann Waldhufenhaus Schadensersatz verlangen.
§6 Rücktritt durch den Gast, Umbuchungen, Ersatzpersonen
a) Bei direkter Buchung bei der Verwaltungsgesellschaft Brinkel & Brinkel GbR gilt:
Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Das kann per E-Mail erfolgen an gbr@brinkel.de oder info@waldhufenhaus.de.
Bis 30 Tage vor Anreise kann kostenfrei storniert werden. Bis 7 Tage vor Anreise sind Sie zum Ersatz des entstandenen Schadens mit 50 % des Endpreises verpflichtet. Im Falle eines späteren Rücktritts oder der Nichtanreise sind Sie zum Ersatz des entstandenen Schadens mit 90 % des Endpreises verpflichtet.
• bis 30 Tage vor Mietbeginn: kostenfreie Stornierung
• bis 7 Tage vor Mietbeginn: 50% des Endpreises
• spätere Stornierung oder Nichtanreise: 90% des Endpreises
Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht. Bereits eingezahlte Beträge werden verrechnet.
Eine Ersatzperson, die zu genannten Bedingungen (AGB) in Ihren Vertrag eintritt, kann von Ihnen gestellt werden. Eine schriftliche Benachrichtigung genügt.
b) Bei Buchung über eine Buchungsplattform eines anderen Dienstleisters gelten die dort angegebenen Stornobedingungen.
§7 Rücktritt und Kündigung durch „Waldhufenhaus“
Vor oder während des Aufenthaltes im Ferienhaus kann Waldhufenhaus ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten bzw. diesen kündigen, wenn ein Gast und/oder ein Mitreisender erheblich gegen Pflichten aus dem Vertrag verstoßen, hierunter zählt auch, wenn Zahlungen nicht fristgemäß erbracht werden.
§8 Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird der Aufenthalt infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können beide Vertragsteile den Vertrag kündigen. Wird gekündigt, kann Waldhufenhaus für die bereits erbrachten oder zur Beendigung des Aufenthalts noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
§9 Haftungsbeschränkung
Die vertragliche Haftung ist auf das Ferienhausentgelt beschränkt, soweit der Schaden von Waldhufenhaus weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist. Dies gilt nicht für Körperschäden. Für alle Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen und nicht Körperschaden sind, haften wir bis zu einem Betrag von EURO 50,00. Übersteigt das Ferienhausentgelt diese Summe, ist die Haftung auf das doppelte Entgelt beschränkt. Die Haftungssummen gelten je Gast. Etwaige höhere Summen müssen nachweisbar sein.
§10 Aufrechnung und Zurückbehaltung
Gegen Zahlungsansprüche von Waldhufenhaus kann nicht aufgerechnet werden, es sei denn, die Forderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Gleiches gilt für ein etwaiges Zurückbehaltungsrecht.
§11 Ausschluss und Verfall von Ansprüchen
Etwaige oder behauptete Ansprüche sind innerhalb eines Monats nach Reiseende schriftlich an die Verwaltung zu richten. Ansprüche verfallen 6 Monate nach Vertragsende. Der Verfall ist nach der Geltendmachung der Ansprüche gehemmt, bis sie schriftlich zurückgewiesen sind.
§12 Datenschutz
a) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen und zur Abwicklung des mit ihm abgeschlossenen Beherberungsvertrages Daten über seine Person gespeichert werden.
b) Dem Gast sind alle im Zusammenhang mit der Datenübermittlung im Internet bestehenden Risiken bekannt. Er nimmt diese im Zuge der Abwicklung dieses Vertrages in Kauf und verzichtet auf hieraus folgenden eventuellen Haftungsansprüchen gegenüber dem Waldhufenhaus und der Verwaltungsgesellschaft.
c) Die Bestandsdaten können gespeichert werden, soweit dies zur Bearbeitung von Beschwerden oder aus sonstigen Gründen der ordentlichen Vertragsabwicklung erforderlich ist. Im übrigen darf die Löschung der Verbindungs- und Bestandsdaten unterbleiben, soweit die Verfolgung von Ansprüchen dies erfordert.
§13 Gerichtsstand
Für diesen Vertrag und dessen Durchführung gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, der Gerichtsstand bemisst sich nach dem Sitz der Verwaltung des Waldhufenhauses.
§14 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
Dresden, den 09.12.2025